Il Messaggiere - Verbraucherschützer: "Beschwerdeflut" nach Preiserhöhungen von Stromanbietern

Börse
Euro STOXX 50 -0.61% 4733.15
SDAX 0.37% 13391.01
MDAX -0.09% 26186.91
DAX -0.18% 19261.75
TecDAX -0.36% 3390.67
Goldpreis 0.63% 2663.2 $
EUR/USD 0.73% 1.0567 $
Verbraucherschützer: "Beschwerdeflut" nach Preiserhöhungen von Stromanbietern
Verbraucherschützer: "Beschwerdeflut" nach Preiserhöhungen von Stromanbietern

Verbraucherschützer: "Beschwerdeflut" nach Preiserhöhungen von Stromanbietern

Die Berliner Verbraucherzentrale sieht sich aufgrund teils deutlicher Preiserhöhungen zweier Stromanbieter mit einer "Beschwerdeflut" konfrontiert. "Jeden Tag erreichen uns Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die in einem Schreiben von primastrom oder voxenergie aufgefordert werden, deutlich höhere Abschläge zu zahlen, teilweise über 400 Euro monatlich", erklärte die Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin, Hasibe Dündar, am Montag. Verbraucher sollten demnach ihr Sonderkündigungsrecht prüfen.

Textgröße:

Beide Stromanbieter gehören laut der Verbraucherzentrale Berlin zur Primaholding GmbH, einer Berliner Unternehmensgruppe im Energie- und Telekommunikationsbereich. Auch die Verbraucherzentralen in Sachsen und Niedersachsen hatten zuvor über eine Vielzahl von Beschwerden gegen die Tochterunternehmen der Primaholding berichtet.

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher waren demnach nach einer Kündigung ihres Stromanbieters unfreiwillig bei den zwei Tochtergesellschaften gelandet. Prinzipiell sei auch bei den derzeit hohen Beschaffungskosten für Strom eine Einwilligung der Kunden nötig, um Abschläge zu erhöhen, erklärte die Verbraucherzentrale Berlin. Im Falle einer vertraglich festgelegten Preisgarantie könne eine Abschlagserhöhung mit Verweis auf die höheren Beschaffungskosten nicht wirksam erklärt werden.

Für Kundinnen und Kunden ohne Preisgarantie empfehlen die Verbraucherschützer genau zu beachten, ob die Preiserhöhung formell korrekt erklärt wurde: Dazu gehören ein transparent formuliertes Preisänderungsschreiben und ein Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht. Denn: Sobald in einer laufenden Abrechnungsperiode eine Preiserhöhung ausgesprochen wird, können Verbraucherinnen und Verbraucher den Vertrag kündigen. Die Verbraucherschützer empfehlen zudem, Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einzulegen.

O.Esposito--IM