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Fischereiquoten in der Ostsee: Weiter Fangverbote für Dorsch und Hering
Fischereiquoten in der Ostsee: Weiter Fangverbote für Dorsch und Hering / Foto: MARCEL MOCHET - AFP/Archiv

Fischereiquoten in der Ostsee: Weiter Fangverbote für Dorsch und Hering

Die Fangverbote für Hering und Dorsch im westlichen Teil der Ostsee bleiben bestehen. Die EU-Staaten einigten sich am Dienstag in Luxemburg auf die erlaubten Fangmengen für Fischer in der Ostsee im kommenden Jahr. In den für Deutschland relevanten Fanggebieten sind Hering und Dorsch damit weiter nur als Beifang erlaubt.

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Dorsch darf im kommenden Jahr in fast der gesamten Ostsee nicht gefischt werden. Die EU-Staaten verlängerten zudem eingeschränkte Fangquoten für Scholle, weil Dorsch der Einigung zufolge ein "unvermeidbarer" Beifang für Schollenfischer ist.

Für Hering wurden die Fangquoten in den übrigen Teilen des Meeres deutlich reduziert, um 43 Prozent in der zentralen Ostsee und um 31 Prozent im Bottnischen Meerbusen zwischen Schweden und Finnland. Die Fangquoten für Lachs wurden im Norden der Ostsee dagegen leicht erhöht.

Freizeitangler dürfen pro Tag weiter einen herangezogenen und in der Ostsee ausgesetzen Lachs aus dem Meer ziehen. Für Dorsch gelten im kommenden Jahr keine Ausnahmen mehr für Freizeitangler, im westlichen Teil der Ostsee dürfen sie die Fische nicht mehr fangen.

Der Lebensunterhalt der Fischerinnen und Fischer in der Region hänge an langfristig stabilen Fischbeständen, erklärte der spanische Landwirtschaftsminister Luís Planas Puchades. Mit der von der spanischen Ratspräsidentschaft ausgehandelten Einigung halte die EU die Balance zwischen beiden Anliegen.

Die EU-Kommission legt den Mitgliedstaaten jedes Jahr Empfehlungen für die Fangquoten in der Ostsee vor. Dabei stützt sich die Behörde auf Einschätzungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES).

D.Lombardi--IM