Il Messaggiere - Scholz will Verlängerung gelockerter EU-Beihilfevorgaben für Unternehmen bis 2027

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Scholz will Verlängerung gelockerter EU-Beihilfevorgaben für Unternehmen bis 2027
Scholz will Verlängerung gelockerter EU-Beihilfevorgaben für Unternehmen bis 2027 / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP

Scholz will Verlängerung gelockerter EU-Beihilfevorgaben für Unternehmen bis 2027

Die Bundesregierung will weiterhin Unternehmen massiv finanziell unterstützen können. Er werde sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass es bis 2027 bei den zunächst im Zuge der Corona-Pandemie gelockerten Beihilfevorgaben bleiben werde, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Donnerstag in einer Regierungserklärung zum bevorstehenden EU-Gipfel im Bundestag. Die Regierung habe noch nicht alle Vorhaben gegen die Krise abgeschlossen.

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Die Corona-Pandemie und dann der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hätten "Verbesserungen und Veränderungen" beim Beihilferecht notwendig gemacht, sagte Scholz weiter. Er wolle es nun schaffen, "diese Regelung auch für die Zukunft weiter nutzbar zu machen". Er werde sich in Brüssel für eine Verlängerung bis 2027 einsetzen.

Staatliche Subventionen sind in der EU eigentlich nur stark begrenzt möglich, weil sie den Wettbewerb verzerren. Seit Beginn der Corona-Krise gelten jedoch Ausnahmebestimmungen. So sind den Mitgliedstaaten Beihilfen für Unternehmen oder Wirtschaftszweige erlaubt, wenn sie zum Ausgleich von Schäden durch "außergewöhnliche Ereignisse" dienen. Die EU-Kommission als europäische Wettbewerbsaufsicht hat seitdem Beihilfen in Milliardenhöhe durchgewunken.

Besonders Deutschland nutzt diese Möglichkeit intensiv und verweist dabei auch auf das enorme Subventionsprogramm der US-Regierung IRA. Zuletzt förderte Berlin etwa die Ansiedelung von Chip-Herstellern mit Milliarden. Auf EU-Ebene gibt es daran auch Kritik, weil Deutschland mit seiner Finanzstärke den Wettbewerb verzerre. Einem europäisch angelegten Subventionsprogramm etwa in Form eines gemeinsamen Fonds steht Berlin jedoch kritisch gegenüber.

T.Abato--IM