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Neues Gesetz zur Verbandsklage tritt Freitag in Kraft
Neues Gesetz zur Verbandsklage tritt Freitag in Kraft / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Neues Gesetz zur Verbandsklage tritt Freitag in Kraft

Das Gesetz für eine neuartige Sammelklage für Verbraucherinnen und Verbraucher tritt am Freitag in Kraft. Mit der sogenannten Abhilfeklage oder Verbandsklage wird eine EU-Richtlinie umgesetzt - sie soll Gerichtsverfahren in Zukunft beschleunigen, wie das Bundesjustizministerium am Donnerstag erklärte. Die Verbandsklage ergänzt die bestehende Musterfeststellungsklage, bei der Verbraucherinnen und Verbraucher Entschädigungen anschließend individuell einklagen müssen.

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Die Verbandsklage erlaube Verbraucherverbänden, gleiche Leistungsansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen ein Unternehmen unmittelbar gerichtlich einzuklagen. Dabei gehe es beispielsweise um verspätete Flüge, unzulässige Kontogebühren oder mangelhafte Produktserien. "Wenn sie Erfolg haben, erhalten sie das ihnen zustehende Geld bereits im Rahmen der Abhilfeklage und müssen nicht erneut vor Gericht ziehen", erläuterte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).

Gleichzeitig werde die Justiz von zahlreichen Einzelklagen entlastet. Nicht alle Verbände sind allerdings zur Klage berechtigt: Nur besonders qualifizierte Einrichtungen, auch aus anderen EU-Staaten, hätten diese Möglichkeit. Das soll Klagen "unseriöser Verbände" verhindern, hieß es aus dem Ministerium.

V.Barbieri--IM