In Hessen ermordete 14-jährige Ayleen: Höchststrafe für Angeklagten
Im Prozess um die in Hessen getötete 14-jährige Ayleen ist der Angeklagte zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Landgericht Gießen verhängte gegen den 30-jährigen Jan Heiko P. am Donnerstag wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten eine anschließende Sicherungsverwahrung an.
Mit dem Urteil folgte die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Vorsitzende Richterin Regine Enders-Kunze sagte, der Angeklagte habe die Schülerin aus sexuellen Motiven ermordet. Ihm sei es einzig um Geschlechtsverkehr mit der Jugendlichen gegangen, und er habe dies "mit allen Mitteln" durchsetzen wollen. Dies stehe nach der Beweisaufnahme "ohne den geringsten Zweifel fest". "Weil Ayleen das nicht wollte, musste sie sterben", sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Aussagen des Angeklagten, dass es Meinungsverschiedenheiten gegeben und Ayleen ihn geärgert habe, weshalb er sie getötet habe, wertete das Gericht als reine Schutzbehauptungen. P. habe versucht, sich teilweise herauszureden, die Schwere der Schuld zu schmälern und das wahre Motiv zu verschleiern, sagte die Vorsitzende Richterin.
Das Gericht sprach den Angeklagten zudem wegen versuchter Vergewaltigung, Entziehung Minderjähriger, Fahrens ohne Führerschein, Nötigung und Beschaffens von Kinderpornografie schuldig. Die Verteidigung hatte auf Mord und Sicherungsverwahrung plädiert, eine besondere Schwere der Schuld aber verneint.
Ayleen war am 21. Juli 2022 in Gottenheim im baden-württembergischen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald verschwunden. Gut eine Woche später wurde sie rund 300 Kilometer entfernt tot in einem See im hessischen Wetteraukreis gefunden. Noch am selben Tag wurde P. festgenommen.
Bei einer Auswertung von Handydaten des 30-Jährigen fanden die Ermittler heraus, dass Ayleen und der Mann einander offenbar im April über eine Messengerapp kennengelernt und tausende Nachrichten ausgetauscht hatten. Die Ermittler konnten ein Bewegungsprofil von P. erstellen und sich ein Bild vom mutmaßlichen Tatablauf verschaffen. Außerdem wurden persönliche Gegenstände der 14-Jährigen in seiner Wohnung gefunden.
Enders-Kunze zufolge war der Angeklagte schon früh in seiner Jugend auffällig und gleichgültig gegenüber Regeln gewesen. Bereits als 14-Jähriger habe er versucht, eine Elfjährige zu vergewaltigen. Schon damals sei es ihm darum gegangen, "mit Mädchen Sex zu haben". Nur durch die Gegenwehr des Kinds und das Eingreifen eines Passanten sei es damals nur beim Versuch geblieben.
Ein psychiatrisches Gutachten attestierte dem Angeklagten im Gießener Prozess eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und psychopathische Züge. Die Schuldfähigkeit sei aber voll gegeben.
L.Sabbadin--IM