Baugewerbe fordert zügige Umsetzung des Wachstumschancengesetzes
Das Deutsche Baugewerbe hat eine zügige Umsetzung des von der Bundesregierung geplanten Wachstumschancengesetzes gefordert. "Impulse für Investitionen und Wachstum werden dringend benötigt", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands ZDB, Felix Pakleppa, am Dienstag in Berlin. Mit den richtigen Anreizen könne verhindert werden, dass sich der Nachfragerückgang auf die Beschäftigung auswirke.
"Die Situation am Wohnungsmarkt ist festgefahren. Seit einem Jahr schon ist die Nachfrage im Wohnungsbau im Sinkflug", führte Pakleppa aus. Allein im Mai seien die Baugenehmigungen und die Auftragseingänge real um ein Drittel zurückgegangen. Das Baugewerbe begrüße daher "ausdrücklich den Vorstoß des Bauministeriums im Wachstumschancengesetz, eine degressive Abschreibung für den Wohnungsbau zu verankern".
Demnach sollen im Jahr der Fertigstellung eines Gebäudes und in den darauffolgenden drei Jahren jeweils sieben Prozent der Baukosten abgeschrieben werden können. Nach der aktuellen Regelung sind es drei Prozent. Die so genannte degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) würde dann in den darauffolgenden vier Jahren noch einmal eine Abschreibung von jeweils fünf Prozent ermöglichen.
Dieser Schritt allein werde aber nicht reichen, den Wohnungsbau wieder in die Spur zu bringen, erklärte Pakleppa. "Wir brauchen sowohl beim Mietwohnungsbau als auch bei den selbstgenutzten Immobilien einen Anschub."
Über das Wachstumschancengesetz von Finanzminister Christian Lindner (FDP) könnte am Mittwoch im Kabinett entschieden werden. Insgesamt sieht der Vorschlag in der bekannten Version 50 steuerpolitische Maßnahmen mit einer Entlastung in Höhe von mehr als sechs Milliarden Euro vor.
Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) blickt mit gemischten Gefühlen auf das Gesetz. Gut sei, dass die Bundesregierung die Rahmenbedingungen vieler Unternehmen "zumindest etwas" verbessern wolle. In vielen Bereichen müsse allerdings nachgebessert werden. "Uns enttäuscht insbesondere der Plan für die Investitionsprämie", erklärte der DMB am Dienstag. Die Mindestgrenze für Anträge sei insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen mit 50.000 Euro zu hoch angesetzt. Das Volumen für das Wachstumschancengesetz von insgesamt sechs Milliarden Euro sei außerdem "zu gering".
S.Rovigatti--IM