Bundesverfassungsgericht verhandelt Ende September über Anfechtung von Vaterschaft
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt Ende September mündlich über die Verfassungsbeschwerde eines leiblichen Vaters, der auch als rechtlicher Vater des Kinds anerkannt werden will. Knackpunkt ist dabei die Frage nach der sozial-familiären Beziehung zum gesetzlichen Vater, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Der biologische Vater kann die Vaterschaft des anderen Manns nicht anfechten, wenn zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung am Familiengericht eine solche Beziehung bestand. (Az. 1 BvR 2017/21)
Der leibliche Vater hatte zuerst vor Gerichten in Sachsen-Anhalt versucht, seine Anerkennung als rechtlicher Vater durchzusetzen. Das Oberlandesgericht Naumburg wies seinen Antrag aber ab. Dadurch und durch die zugrunde liegende gesetzliche Regelung sieht er sein Elternrecht verletzt.
Der Erste Senat in Karlsruhe will am 26. September mündlich über den Fall verhandeln. Ursprünglich war für den Tag eine Verhandlung über Befugnisse des Bundeskriminalamts beim Sammeln und Verarbeiten von Daten angesetzt. Dieser Termin wurde nun aufgehoben, was einem Gerichtssprecher zufolge an einer "Planungsänderung" liegt.
L.Bernardi--IM