BGH urteilt kommende Woche über Entschädigung für Musiker in Pandemie
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet in einer Woche in Karlsruhe seine Entscheidung über mögliche Ansprüche eines professionellen Musikers auf Entschädigung für Einnahmeausfälle wegen der Corona-Pandemie. Der Musiker hatte gegen das Land Baden-Württemberg geklagt, weil ihm zu Beginn der Pandemie im Frühling und Sommer 2020 Einnahmen entgangen seien. Seine Aufträge bestünden zu mehr als 90 Prozent aus Live-Auftritten, gab er an. (Az. III ZR 54/22)
Baden-Württemberg hatte wie die anderen Bundesländer Veranstaltungen wegen der Pandemie zunächst verboten und das Verbot im Spätfrühling und Sommer 2020 stufenweise gelockert. Wenn bestimmte Schutzmaßnahmen eingehalten wurden, konnten Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl dann wieder stattfinden.
Das Stuttgarter Landgericht hatte die Klage des Musikers im Februar 2021 abgewiesen, auch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht hatte er ein Jahr später keinen Erfolg. Nun soll der BGH urteilen. Seine Entscheidung ist für den 3. August angekündigt.
H.Gallo--IM