BGH verhandelt weiter über Zigarettenautomaten in Supermärkten
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Donnerstag (09.00 Uhr) in Karlsruhe über Zigarettenautomaten in Supermärkten. Konkret geht es um die Frage, ob Zigaretten in Ausgabeautomaten an der Kasse angeboten werden dürfen, wenn auf den Automaten selbst keine Warnhinweise angebracht sind. Geklagt hatte eine Nichtraucherinitiative gegen den Betreiber von zwei Supermärkten in München. (Az. I ZR 176/19)
Auf Zigarettenschachteln müssen schon seit langem Schockbilder abgebildet werden, die vor den Gefahren des Rauchens warnen sollen. Diese Bilder sind aber nicht zu sehen, solange die Zigarettenpackungen im Automaten sind. Der BGH hatte das Verfahren zwischendurch ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen gestellt. Nachdem dieser geantwortet hat, wird die Verhandlung in Karlsruhe nun fortgesetzt.
L.Bernardi--IM