BGH urteilt über sonntägliche Ladenöffnung nahe Flugplatz Zweibrücken
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag (08.30 Uhr) in Karlsruhe eine Entscheidung über die Öffnung von Geschäften in der Nähe des Flugplatzes Zweibrücken an Sonntagen. Ein regionaler Modehändler hatte gegen eine größere Modefirma geklagt, die eine Filiale im "Zweibrücken Fashion Outlet" betreibt. Eine rheinland-pfälzische Durchführungsverordnung von 2007 sieht vor, dass dieses Outlet an Sonntagen in den Schulferien öffnen darf. (Az. I ZR 144/22)
Der Linienflugverkehr am Zweibrücker Flughafen wurde 2014 eingestellt, seit 2018 starten dort nur Fracht- und Privatflüge. Der Modehändler findet, dass die Öffnung der Geschäfte an Feriensonntagen gegen das rheinland-pfälzische Ladenöffnungsgesetz verstößt. Vom Oberlandesgericht Zweibrücken war seine Klage zurückgewiesen worden, nun überprüft der BGH dieses Urteil.
U.Sparacello--IM