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Genderzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie
Genderzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Genderzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie

Genderzeichen gehören dem Rat für deutsche Rechtschreibung zufolge "nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie". Dies teilte die Geschäftsstelle des Gremiums am Freitag in Mannheim mit. Der Rat hatte zuvor im belgischen Eupen über "gendergerechte Sprache" beraten. Er will demnach den staatlichen Stellen empfehlen, das amtliche Regelwerk um einen Abschnitt Sonderzeichen zu ergänzen.

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Genderzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt oder Unterstrich wirken unmittelbar "auf die orthografisch korrekte Schreibung von Wörtern" ein, heißt es darin. Ihre Setzung könne in verschiedenen Fällen "zu grammatischen Folgeproblemen führen, die noch nicht geklärt sind". Diese Entwicklung sei noch nicht abgeschlossen und werde vom Rat weiter beobachtet.

Dessen Geschäftsführerin Sabine Krome bezeichnete den Beschluss des Gremiums als eine "abwartende Haltung". Es müsse daran gearbeitet werden, wie die Genderzeichen verwendet werden können. Gleichzeitig gelten Krome zufolge die Empfehlungen vom November 2018 und März 2021 weiterhin - damals hatte sich der Rat gegen die Aufnahme der strittigen Zeichen ausgeprochen.

Stimmen die staatlichen Stellen dem "Erganzungspassus Sonderzeichen" zu, wären diese weiterhin nicht im amtlichen Regelwerk aufgenommen, aber als Phänomen dort beschrieben. Auf das Regelwerk des Rechtschreibrats berufen sich unter anderem Schulen und Behörden. Dem zwischenstaatlichen Gremium gehören 41 Mitglieder aus sieben Ländern und Regionen an. Es soll die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum bewahren und sie auf Grundlage des orthografischen Regelwerks weiterentwickeln.

S.Rovigatti--IM