Il Messaggiere - Städte- und Gemeindebund fordert Neuberatung des Heizungsgesetzes

Börse
TecDAX 0.83% 3329.88
SDAX -0.36% 13314.44
DAX 0.92% 19254.97
MDAX 0.71% 26514.02
Euro STOXX 50 1.03% 4877.75
EUR/USD -0.38% 1.0844 $
Goldpreis -0.12% 2745.9 $
Städte- und Gemeindebund fordert Neuberatung des Heizungsgesetzes
Städte- und Gemeindebund fordert Neuberatung des Heizungsgesetzes / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Städte- und Gemeindebund fordert Neuberatung des Heizungsgesetzes

Der Städte- und Gemeindebund fordert neue Beratungen über das Heizungsgesetz. "Die Anhörungen standen unter enormen Zeitdruck", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Funke-Zeitungen vom Wochenende. "Viele Details sind noch nicht ausreichend geklärt, etwa ob auch die Kommunen gefördert werden oder wie die Förderung insgesamt dauerhaft aussehen soll." Offen sei auch, ob ein Anschluss- und Benutzungszwang bei Fernwärme vorgesehen sei, damit die Kosten solide kalkuliert werden könnten.

Textgröße:

Zudem sei nicht klar, "was mit den Gasnetzen, die vielleicht nicht mehr gebraucht werden, geschehen soll und welche Förderung es für die enormen Investitionen für Fern- und Nahwärmenetze geben wird", sagte Landsberg weiter. Es müsse auch geklärt werden, "wie die Stromverteilnetze ertüchtigt werden sollen, wenn durch Wärmepumpen und E-Autos der Strombedarf stark ansteigt".

Ende Juni hatte sich die Ampel-Koalition nach wochenlangem Streit auf letzte Details des Heizungsgesetzes geeinigt. Der Gesetzentwurf sollte eigentlich am vergangenen Freitag, dem letzten Sitzungstag des Parlaments vor der Sommerpause, verabschiedet werden. Im Vergleich zum ursprünglich in den Bundestag eingebrachten Entwurf gab es allerdings deutliche Änderungen; die ursprünglich strengen Vorgaben beim künftigen Heizungstausch wurden teils stark entschärft.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte aufgrund der Änderungen eine "unzulässige Fristverkürzung" beklagt, die es ihm als Abgeordneten unmöglich mache, die neue Vorlage in der gegebenen Zeit zu prüfen. Das Bundesverfassungsgericht gab einem Eilantrag Heilmanns statt. Die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs musste verschoben werden und soll nun direkt nach der parlamentarischen Sommerpause stattfinden. Aus Sicht der "Ampel" soll das Gesetz aber nicht mehr verändert werden.

A.Goretti--IM