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Wegner lehnt Vergesellschaftung weiterhin ab
Wegner lehnt Vergesellschaftung weiterhin ab / Foto: John MACDOUGALL - AFP/Archiv

Wegner lehnt Vergesellschaftung weiterhin ab

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) lehnt eine Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne auch nach der rechtlichen Prüfung des Schritts durch eine Expertenkommission weiterhin ab. "Es ist kein Geheimnis, dass ich, was das Thema Vergesellschaftung angeht, stets skeptisch war", sagte er am Mittwoch bei der Entgegennahme des Berichts. "Ich halte eine Vergesellschaftung weiterhin für den falschen Weg."

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Es gebe viele rechtliche Punkte, die weiterhin beachtet werden müssten. Er werde sich den Bericht genau anschauen, "dann müssen Schlussfolgerungen gezogen werden", ergänzte Wegner. Es sei nicht die Aufgabe des Gremiums gewesen, "die politische Bewertung des Berichts vorzunehmen", sagte die Vorsitzende der Expertenkommission, die ehemalige Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD). Die Kommission habe sich auf "die schwierigen juristischen und verfassungsrechtlichen Fragen" beschränkt.

Der Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" hatte im September 2021 zeitgleich mit der Berliner Abgeordnetenhauswahl stattgefunden - eine Mehrheit stimmte damals für die Verstaatlichung von Wohnungen großer Konzerne. Im Anschluss setzte der damalige rot-grün-rote Senat die Expertenkommission ein, die in ihrem 152 seitigen Abschlussbericht nun zum Ergebnis kam, dass eine Vergesellschaftung von Immobilien rechtlich grundsätzlich möglich ist.

Das Land besitze dazu die Gesetzgebungskompetenz. Zudem stünde eine Vergesellschaftung im Einklang mit Artikel 15 des Grundgesetzes, wonach "Grund und Boden" in Gemeineigentum überführt werden können. Nach Plänen der Initiatoren des Volksentscheids sollten alle Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen enteignet werden. Auch das wäre laut Bericht zulässig. Die Firmen müssen den 13 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zufolge dafür entschädigt werden - über die Höhe herrscht jedoch Uneinigkeit.

S.Rovigatti--IM