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Einzelne EU-Abgeordnete können nicht gegen Öko-Siegel für Atom und Gas klagen
Einzelne EU-Abgeordnete können nicht gegen Öko-Siegel für Atom und Gas klagen / Foto: FREDERICK FLORIN - AFP/Archiv

Einzelne EU-Abgeordnete können nicht gegen Öko-Siegel für Atom und Gas klagen

Einzelne Europaabgeordnete können nicht vor dem Gericht der Europäischen Union gegen die Einstufung von Atom und Gas als klimafreundlich vorgehen. Das Gericht in Luxemburg wies am Mittwoch die Klage des deutschen Europaabgeordneten René Repasi (SPD) ab, der die sogenannte Delegierte Verordnung der EU-Kommission dazu für nichtig erklären lassen wollte. Er argumentierte, dass sie die Gesetzgebungskompetenz des Parlaments und damit seine Rechte als Parlamentsmitglied beeinträchtige. (Az. T-628/22)

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Atomenergie und Gas tragen seit Anfang 2022 in der Europäischen Union eine Art Öko-Siegel. Grundlage ist die sogenannte Taxonomie-Verordnung zur Klassifizierung nachhaltiger Energiequellen von 2020, die die Kommission um diese beiden Energiequellen erweiterte. Konkret können damit Finanzprodukte wie Fonds als "nachhaltig" beworben werden, auch wenn sie Investitionen in Gas- oder Atomkraftwerke vorsehen.

Das Gericht erklärte, dass Einzelne unmittelbar betroffen sein müssten, um gegen einen solchen Rechtsakt klagen zu können. Das sei hier nicht der Fall. Das Parlament selbst könne den Rechtsakt aber anfechten. Auch verschiedene Umweltorganisationen haben gegen die Einstufung von Atomkraft und Gas als klimafreundlich geklagt, außerdem die österreichische Regierung.

C.Abatescianni--IM