Il Messaggiere - Kartellamt leitet weitere Missbrauchsverfahren wegen Energiepreisbremsen ein

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Kartellamt leitet weitere Missbrauchsverfahren wegen Energiepreisbremsen ein
Kartellamt leitet weitere Missbrauchsverfahren wegen Energiepreisbremsen ein / Foto: Charly TRIBALLEAU - AFP/Archiv

Kartellamt leitet weitere Missbrauchsverfahren wegen Energiepreisbremsen ein

Das Bundeskartellamt hat nach Ermittlungen gegen Gasversorger nun auch Missbrauchsverfahren gegen Fernwärmeanbieter eingeleitet, die möglicherweise zu viel Geld vom Staat wegen der Energiepreisbremsen erhalten haben. Wie die Bonner Behörde am Dienstag mitteilte, betrifft das Prüfverfahren "mehrere Wärmeversorger, die Vorauszahlungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt haben". Betroffen seien "weit über hundert Wärmenetze unterschiedlichster Größe in verschiedenen Regionen Deutschlands".

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Erste Missbrauchsverfahren hatte das Kartellamt kürzlich bereits gegen eine zweistellige Zahl von Gasversorgern eingeleitet und dabei angekündigt, dass Prüfungen in den Bereichen Fernwärme und Strom ebenfalls anstünden. Das Kartellamt will nun zunächst die als "auffällig identifizierten Unternehmen" systematisch und datengestützt befragen. Darunter sind Stadtwerke und Regionalversorger ebenso wie industrielle Anbieter.

Die Preisbremsen für Gas und Fernwärme sowie Strom gelten seit März, rückwirkend auch für Januar und Februar. Der Staat deckelt damit den Preis für Gas, Fernwärme und Strom für 80 Prozent des Verbrauchs und zahlt den Versorgern die Differenz zum Marktpreis. Von vornherein gab es Befürchtungen, dass Unternehmen dies ausnutzen und Preise über dem Marktpreis verlangen könnten. Das Kartellamt hatte daher eine neue Abteilung zur Prüfung von Verdachtsfällen aufgebaut.

Bei festgestellten Verstößen müssen die Anbieter die zu viel erhaltenen Gelder zurückzahlen. Außerdem drohen Bußgelder. Durch die Prüfungen soll geklärt werden, ob die Versorger etwa über eine Erhöhung ihrer Arbeitspreise eine höhere staatliche Ausgleichszahlung beantragten und erhielten, obwohl es für diese Preiserhöhung "keine sachliche Rechtfertigung durch gestiegene Kosten gibt", wie das Kartellamt betonte.

P.Conti--IM