BGH urteilt zu angeblich unwahren Behauptungen im Internet
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündet am Dienstag (12.00 Uhr) ein wichtiges Urteil zu angeblich unwahren Behauptungen im Internet. Dabei geht es um die Frage, welche Nachweise Betroffene erbringen müssen, damit Google entsprechende Seiten nicht mehr unter den Suchergebnissen anzeigt. (Az: VI ZR 476/18)
Hierzu hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bereits entschieden, dass Suchmaschinen Treffer mit unwahren Behauptungen auslisten müssen. Den Nachweis für die Unwahrheit müssten die Betroffenen erbringen. Nach diesen und weiteren Maßgaben muss nun wieder der BGH über den Streit entscheiden.
T.Abato--IM