Il Messaggiere - Mieterbund fordert Abschaffung von Mieterhöhungsmöglichkeit nach Heizungstausch

Börse
Euro STOXX 50 1.03% 4877.75
MDAX 0.71% 26514.02
TecDAX 0.83% 3329.88
DAX 0.92% 19254.97
SDAX -0.36% 13314.44
Goldpreis -0.12% 2745.9 $
EUR/USD -0.38% 1.0844 $
Mieterbund fordert Abschaffung von Mieterhöhungsmöglichkeit nach Heizungstausch
Mieterbund fordert Abschaffung von Mieterhöhungsmöglichkeit nach Heizungstausch / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Mieterbund fordert Abschaffung von Mieterhöhungsmöglichkeit nach Heizungstausch

Angesichts der geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes hat der Deutsche Mieterbund (DMB) gefordert, die Möglichkeit zur Mieterhöhung nach einem Heizungsaustausch abzuschaffen. "Die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes hätte nach aktuellem Stand eine finanzielle Überforderung für den Großteil der Mieterinnen und Mieter zur Folge, da hohe Mietsteigerungen auf sie zukommen würden", warnte am Freitag DMB-Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz.

Textgröße:

Der Gesetzgebungsprozess müsse für eine sozialverträgliche Gestaltung durch mietrechtliche Reformen begleitet werden. Derzeit ist es für Vermieter möglich, die jährliche Grundmiete nach einer Modernisierung um acht Prozent der aufgewendeten Investitionskosten dauerhaft zu erhöhen. Dazu zählt auch der Austausch der Heizung. Grundsätzlich können Mieterinnen und Mieter geltend machen, dass die angekündigte Mieterhöhung eine wirtschaftliche Härte für sie darstellen würde.

"Dieser Einwand greift allerdings nicht, wenn – wie beim Gebäudeenergiegesetz vorgesehen - die Vermieter:innen gesetzlich zur Modernisierung verpflichtet sind", erläuterte Weber-Moritz. Und nur wenige Vermieter nähmen mietsenkende Fördermittel in Anspruch.

"Mieterinnen und Mieter haben aktuell keine Chance, sich gegen Mieterhöhungen, die sie wirtschaftlich überfordern, zu wehren", kritisierte Weber-Moritz. Die zügige energetische Sanierung der Gebäude sei ausgesprochen wichtig, dürfe aber nicht zu einer finanziellen Überlastung der Mieter führen. Der Mieterbund forderte zumindest eine Senkung der Mieterhöhungsumlage auf vier Prozent der Kosten und eine Kappung bei maximal 1,50 Euro pro Quadratmeter.

S.Rovigatti--IM