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Bundesgerichtshof verhandelt über Sonntagsöffnung von Geschäften nahe Flughafen
Bundesgerichtshof verhandelt über Sonntagsöffnung von Geschäften nahe Flughafen / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Bundesgerichtshof verhandelt über Sonntagsöffnung von Geschäften nahe Flughafen

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich am Mittwoch (11.00 Uhr) mit Öffnungszeiten von Geschäften im Einzugsbereich des Flughafens Zweibrücken. Ein Modehändler hat gegen ein Bekleidungsunternehmen geklagt, das eine Filiale im "Zweibrücken Fashion Outlet" betreibt. Eine rheinland-pfälzische Verordnung von 2007 sieht vor, dass dieses Outlet an Sonntagen in den Schulferien öffnen darf und damit deutlich häufiger als andere Geschäfte. (Az. I ZR 144/22)

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Der Linienflugverkehr am Zweibrücker Flughafen wurde 2014 eingestellt, seit 2018 starten dort Fracht- und Privatflüge. Der Modehändler findet, dass die Ladenöffnung an Feriensonntagen gegen das rheinland-pfälzische Ladenöffnungsgesetz verstößt. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht in Zweibrücken hatte er keinen Erfolg. Nun verhandelt der BGH über die Frage.

A.Uggeri--IM