Forderungen aus der Wirtschaft nach Verschiebung der Heizungspläne der Regierung
Wenige Tage vor den Beratungen im Bundesrat kommen auch aus der Wirtschaft Forderungen nach einer Verschiebung der Heizungspläne der Bundesregierung. Es fehle an Wärmepumpen, dem nötigen Ausbau der Wärmenetze und den nötigen Arbeitskräften, warnte am Dienstag der Heizungsverband BVF. Der Wohnungseigentümerverband WiE hingegen warnte, dass durch eine Verschiebung des Gesetzes die Klimawende verschleppt werden könnte.
Heizungsverbandschef Axel Grimm sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden sei die große Aufgabe der kommenden Jahre und die Planung dafür benötige ausreichend Vorlauf. "Massiver Zeitdruck ist hier nicht hilfreich." Das verursache große Probleme für Immobilieneigentümer, Handwerk, Energieberater und Industrie.
Das neue Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass alle neu eingebauten Heizungen ab dem kommenden Jahr klimafreundlich sind. Bestehende Heizungen können aber weiterlaufen und dürfen repariert werden. Wer die Heizungen schneller austauscht als vom Gesetz vorgesehen, soll einen Klimabonus bekommen.
Am Freitag werden die Pläne im Bundesrat beraten. Vor einigen Tagen übermittelten mehrere Ausschüsse des Bundesrats der Länderkammer eine Reihe von Empfehlungen - darunter eine Verschiebung des Inkrafttretens um drei Jahre auf Anfang 2027. Die Umsetzung bis 2024 sei wegen Lieferengpässen bei Wärmepumpen, mangelnder personeller Ressourcen und "noch erforderlicher Fortbildungen" nicht möglich, hieß es zur Begründung.
Ähnlich äußerte sich nun auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). "Im Hinblick auf Lieferprobleme und den Mangel an Fachkräften für den Einbau neuer Heizsysteme wären längere Übergangsfristen aus Sicht der Unternehmen empfehlenswert", sagte DIHK-Energieexperte Sebastian Bolay der "NOZ". Neben Wohngebäuden sei auch "weit über eine Million Gewerbeimmobilien" von dem geplanten Heizungsaustausch betroffen.
Auch FDP-Fraktionschef Christian Dürr brachte ein späteres Startdatum ins Spiel. Es sei wichtig, "dass dieses Gesetz am Ende funktioniert", sagte er in Berlin. Die aktuelle Vorlage müsse im parlamentarischen Verfahren noch verbessert werden, vor allem müsse die Technologieoffenheit "in der Realität auch funktionieren", fuhr er fort. "Wenn das dann länger dauert und ein Inkrafttreten zum 1. Januar nicht möglich ist, dann ist das so."
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU und CSU forderte die Regierung hingegen auf, das Gesetz ganz zurückzuziehen. Es müsse "komplett neu gemacht werden", sagte MIT-Chefin Gitta Connemann (CDU) der "Rheinischen Post". Es enthalte "fachliche Mängel, die nicht mehr korrigierbar sind".
Bauministerin Klara Geywitz (SPD), deren Ministerium die Gesetzesnovelle gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium erarbeitet hatte, wandte sich gegen eine Verschiebung der Pläne. "Meine Erfahrung ist, wenn man gute Vorsätze verschiebt, neigt man dazu, sie wieder zu verschieben", sagte Geywitz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Mit unserem im Kabinett geeinten Gesetzesvorschlag haben wir eine gute Grundlage geschaffen, um ab dem 1. Januar 2024 zu starten."
Es sei ein klarer Fahrplan für den Ausstieg aus einer "veralteten und klimaschädlichen Heizungstechnik" nötig, fuhr Geywitz fort. "Je früher wie den haben, umso mehr Sicherheit gibt es."
Der Verband Wohnen im Eigentum (WiE) warnte vor einer Verschiebung des Gesetzes. Er befürchtet, dass dadurch die Klimawende "auf die lange Bank geschoben wird". Es könne zwar sinnvoll sein, Fristen für die Umsetzung im Gesetz anzupassen. Ein späteres Inkrafttreten der gesamten Novelle würde hingegen dazu führen, "dass in vielen Wohnungseigentümergemeinschaften die notwendigen Gedanken über die Umsetzung verschoben werden - mit dem Ergebnis, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt erst recht in Zugzwang geraten", warnte der Verband.
H.Giordano--IM