Landgericht will für Ex-Audi-Chef Stadler Bewährung und 1,1 Millionen Strafe
Im Betrugsprozess gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler und weitere Angeklagte im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bei Volkswagen hat das Landgericht München II den möglichen Strafrahmen für Stadler konkretisiert. Im Gegenzug für ein Teilgeständnis könne Stadler eine Bewährungsstrafe von 18 bis 24 Monaten Haft und eine Geldauflage von 1,1 Millionen Euro erhalten, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Weickert am Mittwoch.
Der Vorschlag des Gerichts wurde am Dienstag in einem nicht-öffentlichen Rechtsgespräch diskutiert, wie der Richter sagte. Sowohl Stadler und seine Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft erbaten sich Bedenkzeit bis zum 3. Mai, dann wollen sie sich zu dem Vorschlag äußern. In dem Rechtsgespräch hatte dem Richter zufolge die Staatsanwaltschaft mit zwei Millionen Euro eine deutlich höhere Geldauflage gefordert, den weiteren Strafrahmen akzeptierte die Anklage.
Die Verteidigung Stadlers forderte dagegen, dass dieser wegen seiner deutlich geringeren Schuld eine Strafe unterhalb des Strafrahmens 18 bis 24 Monate bekommen müsse. Dies lehnte das Gericht Weickert zufolge in dem Rechtsgespräch aber ab. Der Richter erklärte dies mit der hervorgehobenen Position Stadlers.
In das seit gut zweieinhalb Jahren laufende Verfahren war zuletzt Bewegung gekommen. Zum Ende der Beweisaufnahme gab das Gericht einen rechtlichen Hinweis, nach dem die Angeklagten im Gegenzug für Geständnisse Bewährungsstrafen bekommen können.
Der ehemalige Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz gestand daraufhin am Dienstag, an der Installation verbotener Abschalteinrichtungen bei Diesel-Fahrzeugen beteiligt gewesen zu sein. Im Fall von Hatz gab es aber noch keine Verständigung. Während das Gericht und die Verteidigung für eine Bewährungsstrafe sind, fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe ohne Bewährung.
R.Marconi--IM