BGH entscheidet über Löschung von Schufa-Eintrag nach Privatinsolvenz
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Dienstag (08.00 Uhr) in Karlsruhe seine Entscheidung über die Löschung von Schufa-Einträgen nach einer Privatinsolvenz. Mit der Wirtschaftsauskunftei streitet sich ein früherer Selbstständiger. Seine Restschuldbefreiung wurde in das bundesweite Insolvenzportal eingetragen, wo die Schufa die Informationen abrief. (Az. VI ZR 225/21)
Während die Daten im Insolvenzportal nach sechs Monaten gelöscht wurden, speicherte die Schufa sie drei Jahre lang. Dagegen zog der Mann vor das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht und hatte dort Erfolg. Gegen das Urteil geht die Schufa vor dem BGH vor. Dieser könnte darüber entscheiden, ob eine spezielle Regelung für Wirtschaftsauskunfteien notwendig ist. Sollte der BGH Fragen zur korrekten Auslegung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung haben, würde er diese dem Europäischen Gerichtshof stellen und das Verfahren bis zur Antwort aussetzen.
E.Accardi--IM