Il Messaggiere - Richterbund erwartet nach EuGH-Urteil neue Klagewelle zu Dieselfahrzeugen

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Richterbund erwartet nach EuGH-Urteil neue Klagewelle zu Dieselfahrzeugen
Richterbund erwartet nach EuGH-Urteil neue Klagewelle zu Dieselfahrzeugen / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Richterbund erwartet nach EuGH-Urteil neue Klagewelle zu Dieselfahrzeugen

Der Deutsche Richterbund rechnet nach dem EuGH-Urteil zu Abschalteinrichtungen zur Abgasreinigung in Autos mit einer neuen Klagewelle. "Auf die deutschen Gerichte dürfte nach dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine neue Welle von Dieselklagen zukommen", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Donnerstagsausgaben). Er warnte zugleich, dass viele Zivilgerichte durch Massenverfahren an ihre Belastungsgrenze kämen. Die Politik müsse einschreiten.

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"Die Ampel sollte hier dringend Abhilfe schaffen und das Zivilprozessrecht durch flexiblere Vorschriften an die neue Realität dieser Massenklagen anpassen, mit denen spezialisierte Anwaltskanzleien die Gerichte überhäufen", forderte Rebehn. "Auf Dieselfälle spezialisierte Anwaltskanzleien werben bereits offensiv um neue Mandate, so dass die Fallzahlen vieler Gerichte weiter deutlich steigen dürften." Wie groß die vorhergesagte neue Klagewelle werde, hänge auch vom Bundesgerichtshof ab, der die europäischen Vorgaben demnächst in einer Entscheidung weiter konkretisieren werde.

Die Oberlandesgerichte und viele Landgerichte in Deutschland seien durch Dieselklagen schon heute stark beansprucht, sagte Rebehn. Allein die 24 Oberlandesgerichte hätten im vergangenen Jahr mehr als 28.500 Verfahren verzeichnet. Fünf Jahre zuvor habe die Zahl der Dieselverfahren in der Berufungsinstanz noch bei etwa 11.500 gelegen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am Dienstag entschieden, dass Autokäufer gegenüber dem Hersteller einen Anspruch auf Schadenersatz haben können, wenn ihnen wegen einer im Fahrzeug verbauten unzulässigen Abschalteinrichtung zur Abgasreinigung ein Schaden entstanden ist.

H.Gallo--IM