Il Messaggiere - Roßbach: "Beim Renteneintrittsalter sehe ich keinen Handlungsbedarf"

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Roßbach: "Beim Renteneintrittsalter sehe ich keinen Handlungsbedarf"
Roßbach: "Beim Renteneintrittsalter sehe ich keinen Handlungsbedarf" / Foto: DAMIEN MEYER - AFP/Archiv

Roßbach: "Beim Renteneintrittsalter sehe ich keinen Handlungsbedarf"

Nach Ansicht von Rentenversicherungspräsidentin Gundula Roßbach muss das Renteneintrittsalter derzeitig nicht angehoben werden. "Beim Renteneintrittsalter sehe ich zum jetzigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf", sagte Roßbach dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Samstagsausgaben). "Das durchschnittliche Alter, zu dem die Menschen tatsächlich in Altersente gehen, liegt momentan bei 64,1 Jahren", sagte sie.

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Roßbach verwies darauf, dass die Altersgrenze bis 2031 auf 67 steigen soll. "Was als abschlagsfreie Rente ab 63 eingeführt wurde, wächst im gleichen Zeitraum zur Rente ab 65 Jahren auf", fügte sie hinzu. "Die kommenden Jahre werden zeigen, wie die Menschen auf all das reagieren werden: ob sie später in Rente gehen oder Abschläge hinnehmen." Das müsse weiter beobachtet werden, sagte Roßbach.

Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund pochte zugleich auf die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige noch in dieser Legislaturperiode. "Das Risiko von Selbstständigen, im Alter in der Grundsicherung zu landen, ist deutlich größer als bei abhängig Beschäftigten", sagte sie. "Wir bauen darauf, dass die Bundesregierung die Altersvorsorgepflicht in dieser Legislaturperiode einführt."

Das von Finanzminister Christian Lindner (FDP) geplante Generationenkapital kann nach Ansicht Roßbachs nicht zur signifikanten Entlastung der Rentenkassen führen. "Die zehn Milliarden Euro sind eine Summe, die die Rentenversicherung nur geringfügig entlasten würde", sagte sie. "Im Vergleich dazu erwarten wir in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von über 370 Milliarden Euro."

Die Aktienrente soll zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung beitragen. Geplant ist ein Fonds, dessen Mittel eine öffentlich-rechtliche Stiftung verwaltet und möglichst gewinnbringend anlegt. Viele Details des Projekts sind noch unklar; einen Gesetzentwurf hat die Regierung bisher nicht beschlossen.

S.Carlevaro--IM