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Verwaltungsgericht Hannover erlaubt Abschuss von bekanntem Problemwolf GW950m
Verwaltungsgericht Hannover erlaubt Abschuss von bekanntem Problemwolf GW950m / Foto: PIERRE-PHILIPPE MARCOU - AFP/Archiv

Verwaltungsgericht Hannover erlaubt Abschuss von bekanntem Problemwolf GW950m

Das Verwaltungsgericht im niedersächsischen Hannover hat den Abschuss des bekannten Problemwolfs GW950m gebilligt, der neben dutzenden anderen Nutztieren auch ein Pony von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) riss. Das Gericht lehnte nach eigenen Angaben vom Dienstag einen Eilantrag von Wolfsschützern gegen eine von der Region Hannover erteilte Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Tiers ab. Diese Genehmigung galt allerdings nur noch bis zum Ende des Dienstags.

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Nach Angaben eines Sprechers der Region Hannover war das Ende der Genehmigung auf Mitternacht datiert, so dass für einen möglichen Abschuss des Tiers nach dem Urteil nur noch wenige Stunden blieben. Eine neue Genehmigung wurde demnach zwar bereits beantragt, muss von der zuständigen Naturschutzbehörde aber in einem völlig neuen Verfahren erst noch eingehend geprüft werden.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Dienstag ist außerdem noch eine Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg möglich. Ob der unterlegene Antragsteller, die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, den Rechtsweg weiter beschreitet, war zunächst unklar.

Der Rüde mit der offiziellen Kennung GW950m gehört zu einem in der Gegend um Burgdorf bei Hannover lebenden Wolfsrudel, das seit etwa drei Jahren durch eine Vielzahl von Nutztierrissen auffällt. Laut Behörden jagen die Tiere dabei ungewöhnlicherweise unter anderem auch Rinder und Pferde, die von Wölfen wegen ihrer Wehrhaftigkeit normalerweise nicht attackiert werden.

GW950m ist das männliche Elternteil des Rudels und laut DNA-Tests gemeinsam mit dem weiblichen Elternteil GW1423f nachweislich für die zahlreichen Risse verantwortlich. Laut Region Hannover ist dessen Beteiligung an mindestens 40 entsprechenden Ereignissen durch genetische Untersuchungen nachgewiesen.

Die Abschussgenehmigung wurde im Oktober vergangenen Jahres erteilt. Sie erlaubt Jägerinnen und Jägern, dem üblicherweise streng geschütztem Wolf nachzustellen. Bislang waren die Bemühungen aber nicht erfolgreich.

Zu den von GW950m gerissenen Tieren gehörte auch ein etwa 30 Jahre altes Pony von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen, die aus Niedersachsen stammt. Es stand laut früheren Medienberichten auf einer Weide in Burgdorf.

Vor wenigen Tagen hatte das Verwaltungsgericht in Hannover die Jagd auf den Problemwolf in einem sogenannten Hängebeschluss bis zur Urteilsverkündung vorläufig untersagt. Ansonsten hätten durch einen Abschuss "vollendete Tatsachen" geschaffen werden können, teilte das Gericht zur Begründung mit.

Am Dienstag lehnte es den Eilantrag der Wolfsschützer aber ab. Angesichts der Vielzahl der Nutztierrisse, die dem fraglichen Wolf genetisch konkret zugeordnet werden könnten, sei die Schadensprognose der Region Hannover "nicht zu beanstanden". Es sei mit weiteren Angriffen auf Weidetiere zu rechnen. Der Abschuss eines Wolfs sorge außerdem nicht für eine "ernste Verschlechterung des Erhaltungszustands" der geschützten Wolfspopulation.

Erfolgreich waren die Wolfsschützer nur mit ihren Anträgen gegen weitere ergänzende Bestimmungen der Abschussgenehmigung, welche die Jagd auf weitere Tiere des Burgdorfer Rudels jedenfalls so lange erlaubt, bis es zu keinen Angriffen auf Nutztiere in der Gegend mehr kommt. Für eine so pauschale Genehmigung, bei der allein auf eine räumliche und zeitliche Nähe zu Rissereignissen abgestellt werde, fehle "eine fachlich fundierte Begründung".

D.Lombardi--IM