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Weitere Haftstrafe für Essener Arzt wegen getöteter Corona-Patienten
Weitere Haftstrafe für Essener Arzt wegen getöteter Corona-Patienten / Foto: ANDRE PAIN - AFP/Archiv

Weitere Haftstrafe für Essener Arzt wegen getöteter Corona-Patienten

Ein bereits wegen Totschlags verurteilter ehemaliger Oberarzt ist vor dem Landgericht Essen wegen zweier getöteter Corona-Patienten zu einer weiteren Haftstrafe verurteilt worden. Andreas B. wurde wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Als versuchter Totschlag wurden die Taten bewertet, weil die beiden Opfer zu Tatzeitpunkt bereits im Sterben lagen.

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Nach Auffassung der Kammer tötete der Mediziner im November 2020 zwei an Covid-19 erkrankte Patienten jeweils mit einer Mischung verschiedener Medikamente. In einem Fall soll er den Angehörigen eines schwerst, aber nicht unheilbar an Corona erkrankten Patienten mitgeteilt haben, dass dessen Leben nicht mehr zu retten sei und "menschlich beendet" werden müsse. Wegen dieser Äußerung seien die Angehörigen damit einverstanden gewesen, die lebenserhaltenden Maschinen abzustellen.

Über eine mögliche Verlängerung der Behandlung habe der Arzt sie nicht informiert. Seinem Patienten gab er demnach verschiedene Medikamente in tödlicher und deutlich zu hoher Dosierung. In einem anderen Fall soll der damalige Oberarzt ein längeres Gespräch mit Angehörigen eines im Sterben liegenden Patienten geführt haben. Obwohl die Angehörigen immer wieder darauf hingewiesen hätten, Sterbehilfe aus religiösen Gründen abzulehnen, habe B. auch diesem Erkrankten eine tödliche Kombination an Medikamenten verabreicht.

Beide Taten soll er im November 2020 begangen haben. Er selbst schwieg im Verfahren zu den Vorwürfen. Dem Gerichtssprecher zufolge blieben die Motive des Angeklagten deshalb vollkommen unklar. Der Mediziner war bereits im November wegen Totschlags zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte einem Corona-Patienten Kaliumchlorid gespritzt, weil er diesen offenbar "erlösen" wollte. Die beiden Fälle, die nun verhandelt wurden, wurden damals aus dem Verfahren abgetrennt.

L.Sabbadin--IM