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Firma scheitert mit Klage gegen Bayern wegen geplatztem Maskendeal
Firma scheitert mit Klage gegen Bayern wegen geplatztem Maskendeal / Foto: Christof STACHE - AFP/Archiv

Firma scheitert mit Klage gegen Bayern wegen geplatztem Maskendeal

Nach dem Scheitern von Verhandlungen über die Abnahme von 400.000 Schutzmasken in der Anfangsphase der Coronakrise ist ein Unternehmen mit einer Klage gegen das Land Bayern gescheitert. Das Landgericht München I wies nach eigenen Angaben vom Freitag einen Anspruch auf Bezahlung ebenso ab wie die von der Firma alternativ erhobene Forderung nach Schadenersatz über knapp 1,6 Millionen Euro. Es sei kein Vertrag zustandegekommen, urteilte das Gericht. (Az. 34 O 4965/21)

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Nach Feststellungen des Gerichts in der Beweisaufnahme hatte der Freistaat die Verhandlungen mit der im Textilimport tätigen Firma zu einem Zeitpunkt abgebrochen, als noch keine verbindliche Einigung über die erforderlichen Qualitätsmerkmale vorlag. Nur der Preis pro Maske sei bereits definiert worden. Das Unternehmen habe nicht nachweisen können, das ein Vertrag zustandegekommen sei, betonte es in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil.

Auch Schadenersatzansprüche scheiden nach Überzeugung der Kammer aus, da die Entscheidung des Landesregierung zum Abbruch des Maskengeschäfts zum damaligen Zeitpunkt angesichts einer ungeklärten Qualitätsfrage zumindest vertretbar gewesen sei. Es handle sich dabei eben nicht um willkürliches Vorgehen, mit dem das Unternehmen im Vertrauen auf einen Vertragsabschluss nicht habe rechnen müssen, führten die Richterinnen und Richter weiter aus.

Die Firma war während der noch laufenden Gespräche mit dem Freistaat im April 2020 bereits in Vorleistung gegangen und hatte 400.000 Masken aus China importiert. Unklar war aber zunächst, ob diese dem von der Regierung verlangten FFP2-Standard oder einer gleichwertigen Stufe entsprachen. In der Anfangszeit der Coronapandemie waren medizinische Schutzmasken extrem knapp. Bund und Länder bemühten sich damals händeringend um mehr Nachschub.

S.Rovigatti--IM