Staat muss wegen Krankheit durch Luftverschmutzung keine Entschädigung zahlen
Der Staat muss Bürgern keinen Schadenersatz für gesundheitliche Probleme wegen zu schmutziger Luft zahlen. Die europäischen Grenzwerte verliehen Einzelnen keine individuellen Rechte, durch deren Verletzung ein solcher Anspruch entstehen könne, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Bürger müssten aber vor nationalen Gerichten darauf klagen können, dass die Behörden Maßnahmen gegen Luftverschmutzung ergreifen. (Az. C-61/21)
Ein französisches Gericht hatte den EuGH um Auslegung des EU-Rechts gebeten. Es ist mit der Klage eines Bewohners der Region rund um Paris befasst. Dieser will erreichen, dass die Behörden Maßnahmen gegen die schlechte Luft ergreifen und fordert außerdem Schadenersatz von 21 Millionen Euro wegen seiner Krankheiten. Über seine Klage muss nun das französische Gericht entscheiden, ist dabei aber an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
Frankreich wurde vom EuGH bereits 2019 wegen zu schlechter Luftqualität verurteilt, Deutschland im vergangenen Jahr. Die Grenzwerte für potenziell gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid wurden in Ballungsgebieten regelmäßig überschritten. Stickstoffdioxid entsteht unter anderem in der Industrie, bei der Wärmeerzeugung und im Straßenverkehr.
I.Barone--IM