Auch Shanghai lockert Corona-Testpflicht
Die chinesische Finanzmetropole Shanghai wird am Montag die Corona-Testpflicht teilweise abschaffen. Für die Einwohner entfällt dann die Pflicht, ein höchstens 48 Stunden altes negatives Testergebnis vorzuweisen, um öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen und Außenbereiche wie Parks und Touristenattraktionen zu betreten, teilten die Behörden am Sonntag mit.
Die mehr als 23 Millionen Einwohner zählende Stadt war in diesem Jahr monatelang abgeriegelt, worunter die inländische Wirtschaft stark gelitten hat. Shanghai folgt mit den Lockerungen dem Beispiel mehrerer chinesischer Städte, darunter Peking, Tianjin, Shenzhen und Chengdu, die alle am Samstag die Testpflicht für öffentliche Verkehrsmittel aufgehoben hatten. In Peking müssen Einwohner seit Samstag zudem beim Kauf von Fieber- und Erkältungsmedikamenten nicht mehr, wie zuvor, ihren Namen angeben.
Nach Protesten gegen die strenge Null-Covid-Politik in der vergangenen Woche hat China begonnen, die seit Monaten geltenden Corona-Maßnahmen teilweise zu lockern. Neben der Testpflicht betrifft dies auch die Quarantäneregelungen.
Bei den Lockerungen gehen nicht alle Regionen gleich vor. Die nordöstliche Stadt Jinzhou etwa hatte am Donnerstag erklärt, am Lockdown festzuhalten, weil "es eine Schande wäre, wenn wir nicht in der Lage wären, Null-Covid zu erreichen". Am nächsten Tag nahm sie nach einem öffentlichen Aufschrei die Ankündigung zurück.
Beamte in der östlichen Stadt Jinan erklärten am Sonntag, dass die Einwohner weiterhin einen Gesundheitscode einscannen und ein negatives Testergebnis vorweisen müssen, um öffentliche Toiletten zu benutzen.
Auslöser der landesweiten Proteste war ein Wohnhausbrand in der nordwestlich gelegenen Stadt Urumqi, wo ein Feuer zehn Menschen tötete. Kritiker machten die Corona-Abriegelungen dafür verantwortlich, dass die Menschen nicht vor dem Feuer gerettet werden konnten. Was mit Protesten gegen die strikten Maßnahmen begann, richtete sich schnell gegen Staatschef Xi und die Kommunistische Partei im Allgemeinen.
V.Barbieri--IM