Il Messaggiere - Verteidigungsministerium muss Einzelheiten zu Foto von Lambrecht-Sohn nennen

Börse
Goldpreis -0.01% 2653.6 $
EUR/USD 0.22% 1.0424 $
Euro STOXX 50 -0.09% 4857.86
SDAX 0.27% 13565.88
TecDAX 0.41% 3427.73
DAX -0.18% 19848.77
MDAX 0.6% 25705.25
Verteidigungsministerium muss Einzelheiten zu Foto von Lambrecht-Sohn nennen
Verteidigungsministerium muss Einzelheiten zu Foto von Lambrecht-Sohn nennen / Foto: Jim WATSON - AFP/Archiv

Verteidigungsministerium muss Einzelheiten zu Foto von Lambrecht-Sohn nennen

Das Verteidigungsministerium muss einem Journalisten laut einem Gerichtsurteil auf dessen Anfrage hin Einzelheiten zur Entstehung und Veröffentlichung eines Fotos des Sohns von Ressortchefin Christine Lambrecht (SPD) in einem Bundeswehrhubschrauber nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht in Köln nach Angaben vom Mittwoch zu einem Eilantrag. Gegen den Beschluss ist aber noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich.

Textgröße:

Lambrecht war kurz vor Ostern dieses Jahres in Begleitung ihres Sohns in einem Bundeswehrhubschrauber zu einem Truppenbesuch nach Schleswig-Holstein gereist. Danach machte sie mit ihrem Sohn Urlaub auf Sylt. Der Mitflug wurde durch die Veröffentlichung eines Fotos im Profil ihres Sohns im Netzwerk Instagram bekannt. Es zeigt den Sohn im Helikopter.

Der Mitflug des Sohns war laut Verteidigungsministerium zulässig. Lambrecht habe auch wie vorgeschrieben sämtliche Kosten dafür übernommen. Der Vorgang löste trotzdem ein erhebliches Medienecho aus. Lambrecht stand zu diesem Zeitpunkt wegen ihrer Amtsführung ohnehin unter Druck. Kritik gab es unter anderem an ihrem Umgang mit dem Thema der Waffenlieferungen an die Ukraine.

Laut Gericht möchte der Journalist unter anderem in Erfahrung bringen, welche Kenntnisse die Ministerin über die Entstehung und Veröffentlichung des Fotos hat und ob sie das Bild selbst machte. Einen Auskunftsanspruch bejahte es.

Aus dem Gesamtkontext des fraglichen Vorgangs ergebe sich ein "hinreichender dienstlicher Bezug zur Bundeswehr", erklärten die Richter. Deshalb habe das Informationsinteresse der Presse in diesem Fall Vorrang vor dem Schutz der Privatsphäre, zumal es sich auch nicht um besonders sensible Bereiche handle.

Das Bild habe erst durch "Inanspruchnahme von Ressourcen der Bundeswehr und Befugnissen, die der Ministerin als Behördenleiterin zustehen", entstehen können, führte das Gericht weiter aus. Unter anderem sei es bei der Anreise Lambrechts zu einem Truppenbesuch in einem Bundeswehrhubschrauber entstanden.

In anderen Punkten wies es die Klage des Journalisten auf Auskunft allerdings ab. So muss Lambrecht nicht mitteilen, wann sie das Hotel für den folgenden Urlaub auf Sylt buchte. Dies sei "eine Privatangelegenheit der Ministerin".

R.Marconi--IM