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14 Jahre Haft nach gewaltsamem Tod von Kleinkind in Baden-Württemberg
14 Jahre Haft nach gewaltsamem Tod von Kleinkind in Baden-Württemberg / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

14 Jahre Haft nach gewaltsamem Tod von Kleinkind in Baden-Württemberg

Nach dem gewaltsamen Tod eines Kleinkinds hat das Landgericht in Ellwangen einen 33-Jährigen am Mittwoch zu 14 Jahren Haft verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher in der baden-württembergischen Stadt dazu mitteilte, wurde der Beschuldigte wegen Totschlags und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig gesprochen.

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Der Angeklagte hatte laut Staatsanwaltschaft das zweijährige Kind seiner Lebensgefährtin im Oktober vergangenen Jahres mehrfach misshandelt und ihm dabei schwere Verletzungen zugefügt. Ein Tritt gegen den Bauch des auf dem Rücken liegenden Jungen soll demnach zu den Verletzungen geführt haben, an denen dieser schließlich starb.

Die Taten ereigneten sich in der Gemeinde Bopfingen. Der Mann wurde von der Staatsanwaltschaft ursprünglich wegen Mordes angeklagt. Das Gericht eröffnete das Verfahren aber abweichend davon im April wegen Totschlagsverdachts.

Die Ankläger plädierten im Prozess auf eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Die Verteidigung hingegen sprach sich für zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen vorsätzlicher Körperverletzung beziehungsweise hilfsweise nicht mehr als vier Jahre Haft aus.

R.Abate--IM