Gerichtsentscheidung zu Verleumdungsvorwürfen gegen Polanski erst im Dezember
Noch keine Entscheidung im Fall der Verleumdungsvorwürfe gegen den französisch-polnischen Filmemacher Roman Polanski. Im Berufungsverfahren gegen ihn kündigte das zuständige Gericht in Paris am Mittwoch an, erst am 4. Dezember eine Entscheidung treffen zu wollen. Der 91-Jährige war in erster Instanz freigesprochen worden, die britische Schauspielerin Charlotte Lewis war in Berufung gegangen. Sie wirft Polanski vor, sie zu Unrecht der Lüge bezichtigt zu haben.
Eigentlich war erwartet worden, dass das Berufungsgericht bereits am Mittwoch eine Entscheidung fällt. Nun soll dies erst am 4. Dezember erfolgen.
In dem Fall geht es um ein Interview, das Polanski 2019 der französischen Zeitschrift "Paris Match" gegeben hatte. Darin hatte er der britischen Schauspielerin "abscheuliche Lügen" vorgeworfen. Hintergrund waren Vergewaltigungsvorwürfe, die Lewis 2010 öffentlich gegen Polanski erhoben hatte, ohne jedoch Klage einzureichen. Demnach habe Polanski sie im Alter von 16 Jahren vergewaltigt. Sie war nach eigener Aussage davon überzeugt, dass der Fall verjährt sei und habe deshalb nicht Klage eingeräumt, gab sie an.
Polanski verwies in dem Interview darauf, dass die Schauspielerin sich später selber damit gerühmt habe, den Regisseur verführt zu haben. Lewis erklärte während des Prozesses, falsch zitiert worden zu sein. Ein britischer Journalist hingegen sagte aus, sie für das Interview bezahlt zu haben. In erster Instanz war Polanski freigesprochen worden, Lewis war in Berufung gegangen.
Die Vertagung der Entscheidung in Paris erfolgte nur einen Tag, nachdem bekannt wurde, dass in den USA der für kommendes Jahr angesetzte Zivilprozess gegen Polanski wegen mutmaßlicher Vergewaltigung einer Minderjährigen im Jahr 1973 fallengelassen wurde. Wie der Anwalt des Oscar-Preisträgers, Alexander Rufus-Isaacs, am Dienstag mitteilte, wurde der Fall "im Sommer zur beiderseitigen Zufriedenheit der Parteien beigelegt und ist nun formell abgesagt worden".
E.Colombo--IM