EuGH weist Klagen gegen neue Arbeitsbedingungen für Fernfahrer weitgehend ab
Das EU-Mobilitätspaket, das die Arbeitsbedingungen von Fernfahrern regelt, bleibt weitgehend bestehen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wies die Klagen von sieben ost- und südeuropäischen Ländern am Freitag größtenteils ab. Gültig bleibt damit unter anderem die Regelung, dass Lkw-Fahrer ihre wöchentliche Ruhezeit nicht mehr im Fahrzeug verbringen dürfen. (Az. C-541/20 u.a.)
Das Reformvorhaben war 2020 nach langem Streit beschlossen worden. Die Mitgliedsstaaten Litauen, Bulgarien, Rumänien, Zypern, Ungarn, Malta und Polen zogen dagegen vor den EuGH. Erfolg hatte nun nur die Klage gegen die Pflicht, international fahrende Lastwagen alle acht Wochen zum Verkehrsunternehmen zurückfahren zu lassen.
Diese Verpflichtung erklärte der EuGH für nichtig. Es sei nicht klar geworden, dass Parlament und Rat beim Erlass der Maßnahme ausreichende Informationen gehabt hätten, um die Verhältnismäßigkeit zu beurteilen, erklärte er. Bei den übrigen Regelungen habe der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum aber nicht überschritten.
T.Abato--IM