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EU-Gericht hebt Milliardenstrafe gegen Google vorerst auf
EU-Gericht hebt Milliardenstrafe gegen Google vorerst auf / Foto: Lionel BONAVENTURE - AFP/Archiv

EU-Gericht hebt Milliardenstrafe gegen Google vorerst auf

Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) hat ein Kartellbußgeld in Höhe von 1,49 Milliarden Euro gegen Google vorerst aufgehoben. Der EU-Kommission seien bei der Prüfung Fehler unterlaufen, urteilte das EuG am Mittwoch in Luxemburg. Weite Teile der Vorwürfe gegen den US-Konzern bestätigten die Luxemburger Richter jedoch. Die Kommission kann daher die fraglichen Teile neu prüfen und dann erneut über die Verhängung einer Wettbewerbsstrafe entscheiden. (Az.: T‑334/19)

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Die EU-Kommission hatte die Kartellstrafe 2019 wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei der Online-Werbung verhängt. Konkret warf sie Google vor, seit 2006 mit Hilfe von Ausschließlichkeitsklauseln seine "beherrschende Stellung im Bereich der Suchmaschinenwerbung" zu zementieren. Gegen das Bußgeld klagten der Suchmaschinenbetreiber und sein Mutterkonzern Alphabet.

Das EuG hat die Vorwürfe nun zwar weitgehend bestätigt. Es verwies aber darauf, dass Google verschiedene Ausschließlichkeitsklauseln verwendet habe. Die Kommission habe nicht ausreichend geklärt, welche Klauseln für welche Zeiträume verwendet wurden und welche Märkte dann davon betroffen waren. Dies muss die EU-Kommission nun klären und dann neu entscheiden, ob und in welcher Höhe sie ein Bußgeld verhängt. Alternativ kann sie das EuG-Urteil auch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten.

Die nun umstrittene Strafe war 2019 die dritte, die die EU-Kommission innerhalb von drei Jahren verhängt hatte. Im Juni 2017 hatte die Kommission 2,42 Milliarden Euro von Google wegen der Bevorzugung seines Preisvergleichsdiensts gefordert. Im Juli 2018 folgten 4,34 Milliarden Euro wegen illegaler Praktiken bei seinem Handy- und Tablet-Betriebssystem Android. Die erste Kartellbuße wurde vor einer Woche rechtskräftig vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt. Das zweite Strafgeld ist dort noch anhängig, das EuG hatte es 2022 geringfügig auf 4,125 Milliarden Euro reduziert.

L.Marino--IM