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Urteil gegen Göttinger Professor wegen Nötigung in sexualisierter Form rechtskräftig
Urteil gegen Göttinger Professor wegen Nötigung in sexualisierter Form rechtskräftig / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Urteil gegen Göttinger Professor wegen Nötigung in sexualisierter Form rechtskräftig

Ein Urteil gegen einen Göttinger Universitätsprofessor wegen Nötigung von Hochschulmitarbeiterinnen und Studentinnen in sexualisierter Form ist rechtskräftig. Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte Prüfung des Urteils des Landgerichts Göttingen habe keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Montag mit. Das Verfahren sei damit rechtskräftig abgeschlossen.

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Das Landgericht hatte den Mann im Februar zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt und mehrere Geldauflagen verhängt. Laut Anklage hatte der Beschuldigte drei ihm dienstlich unterstellten Frauen in den Jahren 2014 bis 2017 jeweils mehrfach mit einem Bambusstock oder der flachen Hand auf das Gesäß geschlagen, um sich damit "sexuell zu erregen". Dabei nahm er laut Gericht zumindest billigend in Kauf, dass eine der Frauen die Schläge nur duldete, weil er ihr androhte, die Betreuung ihrer Promotion zu beenden.

Der Fall beschäftigt die Gerichte schon länger. 2022 wurde der Hochschulprofessor vom Landgericht Göttingen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und einer Nebenklägerin hob der Bundesgerichtshof das Urteil in zwei Fällen auf. Im Februar 2024 folgte das zweite Urteil des Landgerichts mit einer höheren Bewährungsstrafe, Dieses ist nun rechtskräftig.

Parallel wurden vor dem Verwaltungsgericht Göttingen gesonderte Disziplinarverfahren gegen den Professor verhandelt. Von den laut Klage 40 Vorfällen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle sah das Gericht nur einen Teil als erwiesen an. Es stellte aber fest, dass der Beschuldigte Studentinnen und Mitarbeiterinnen über Jahre durch Worte und Berührungen "in sexualisierter Weise belästigt" habe.

H.Gallo--IM