Il Messaggiere - Bundeskabinett verabschiedet "digitales Sicherheitsnetz"

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Bundeskabinett verabschiedet "digitales Sicherheitsnetz"
Bundeskabinett verabschiedet "digitales Sicherheitsnetz" / Foto: Thomas COEX - AFP/Archiv

Bundeskabinett verabschiedet "digitales Sicherheitsnetz"

Mit einer neuen Verordnung will die Bundesregierung eine Mindestgeschwindigkeit für private Internetanschlüsse sicherstellen. "Wir wollen Glasfaser bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard überall dort, wo die Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind", erklärte der Bundesminister für Digitales, Volker Wissing (FDP), am Mittwoch. Mit der Verordnung werde "die digitale Teilhabe all jener sichergestellt, die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind".

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Bei der Verordnung handelte es sich demnach um eine Konkretisierung des neuen Telekommunikationsgesetzes, das einen individuellen Anspruch auf ein Mindestangebot an Telekommunikationsdienstleistungen festschreibt. Gemeint sind damit beispielsweise die Nutzung von E-Mail-Diensten und Online-Banking, Videotelefonie, Online-Shopping und Streaming.

Die neue Verordnung legt als Mindestanforderung für eine "angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe" eine Downloadgeschwindigkeit von zehn Megabit pro Sekunde und eine Uploadgeschwindigkeit von 1,7 Megabit pro Sekunde fest. Diese Werte sollen laut Ministerium jährlich überprüft und angepasst werden. Noch müssen Bundestag und Bundesrat der Verordnung zustimmen. Verbraucher können sich aber bereits jetzt über das im Telekommunikationsgesetz vorgeschrieben Verfahren an die Bundesnetzagentur wenden.

Der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Reinhard Brandl, kritisierte die Verordnung am Mittwoch als verspätet und "ambitionslos". Die Unions-Fraktion habe "erhebliche Zweifel" ob die festgeschriebenen Mindestwerte als Grundversorgung ausreichten. "Nach zwei Jahren Pandemie, Homeoffice, üblicher Internetnutzung und bei Bedarf Homeschooling scheint die Bundesregierung hier nicht auf der Höhe der Zeit zu sein", kritisierte Brandl.

ilo

H.Gallo--IM