EU-Gericht: Geldbußen wegen Luftfrachtkartells teilweise nichtig
Einige der von der EU-Kommission 2017 wegen des Luftfrachtkartells verhängten Geldbußen sind teilweise nichtig. Die übrigen blieben bestehen, entschied das Gericht der Europäischen Union (EuG) am Mittwoch in Luxemburg. Die Kommission hatte wegen verbotener Preisabsprachen gegen mehrere Fluggesellschaften Bußgelder in Millionenhöhe verhängt. (Az. T-323/17 u.a.)
Den ersten Beschluss dazu aus dem Jahr 2010 kassierte das Gericht später wegen eines Begründungsmangels. 2017 verhängte die Kommission die Strafen mit einem zweiten Beschluss noch einmal, in Höhe von insgesamt 776 Millionen Euro. Dagegen klagten die Airlines erneut.
Diesmal entschied das Gericht, dass ein Teil der Geldbußen - unter anderem für Singapore Cargolux, Air France-KLM und Singapore Airlines - bestehen bleibt. Andere, beispielsweise für British Airways und Cathay Pacific, wurden dagegen teilweise für nichtig erklärt und entsprechend leicht geändert. Begründet wurde dies mit verschiedenen Mängeln an dem Beschluss, etwa weil ein Teil des strittigen Verhaltens verjährt war.
Auch die Lufthansa und ihre Tochter Swiss International hatten sich an den Klagen beteiligt, ihnen war aber wegen der Kronzeugenregelung bereits 2010 und 2017 erneut die Geldbuße erlassen worden. Daran änderte das Gericht nichts.
I.Barone--IM